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GSC-Präsidium lädt zur Versammlung

Das Präsidium von Grün-Schwarz Cappenberg e.V. (im Bild) lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 1. April, ab 19 Uhr im Vereinsheim. Zu den Tagesordnungspunkten zählen unter anderem Neuwahlen, eine Satzungsänderung (siehe Passage unten) und Anträge. Anträge von Mitgliedern, die während der Sitzung behandelt werden sollen, sind bis zum 29.03.2016 schriftlich bei Präsident Thorsten Garber per E-Mail einzureichen an: thorsten.garber@gsc-online.info. Die Tagesordnung besteht insgesamt aus folgenden Punkten:

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2016

am Freitag, 01.04.2016 ab 19.00 Uhr im Vereinsheim „Am Kohuesholz“, Cappenberg

Werte GSCler,

hiermit lädt das Präsidium alle Mitglieder zur Vollversammlung des Vereins ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Totenehrung
  2. Änderung § 7 der Vereinssatzung
  3. Geschäftsberichte

3.1 Präsident, 3.1.2 Vizepräsident (VP) Vereinsgeschäfte, 3.1.3 VP Finanzen inkl. Kassenprüfer

3.1.4 VP Senioren, 3.1.5 VP Junioren, 3.1.6 VP Projekte

3.2 Aussprache zu den Berichten

3.3 Entlastung des Präsidiums

  1. Wahlen des Präsidiums

4.1 Präsident, 4.2 VP Vereinsgeschäfte, 4.3 VP Finanzen, 4.4 VP Marketing, 4.5 VP Junioren

  1. Wahlen der Kassenprüfer
  2. Beratung eingegangener Anträge
  3. Verschiedenes

Schriftliche Anträge sind spätestens bis zum 29. März 2016 beim Unterzeichner einzureichen.

Das Präsidium bittet um zahlreiches Erscheinen.

 

Mit sportlichem Gruß

Thorsten Garber, Präsident

 


 

PS: Die Satzungsänderung betrifft § 7 bezüglich des Präsidiums und seiner Zusammensetzung. Zur Information hier die vorgesehene Änderung:

  • 7

Präsidium

 

7.1    Das Präsidium setzt sich zusammen aus:

 

7.1.1    dem Präsidenten,

 

7.1.2    dem Vizepräsidenten Vereinsgeschäfte,

 

7.1.3    dem Vizepräsidenten Finanzen,

 

7.1.4    dem Vizepräsidenten Marketing,

 

7.1.5    dem Vizepräsidenten Jugend.

 

7.2    Das Präsidium ist befugt, zu anstehenden Sachproblemen einzelne Vereinsmitglieder zu Vorstandssitzungen zu laden.

 

7.3    Der Vizepräsident Finanzen übernimmt die Aufgabe eines Schriftführers.

 

7.4    Das Präsidium, der Vizepräsident Vereinsgeschäfte und der Vizepräsident Finanzen sind zugleich Vorstand i. S. d. § 26 BGB.

 

7.5    Der Verein wird stets durch zwei Präsidiumsmitglieder aus dem Kreis des Präsidenten, des Vizepräsidenten Vereinsgeschäfte und des Vizepräsidenten Finanzen gerichtlich und außergerichtlich i. S. d. § 26 BGB vertreten.

 

7.6    Die Mitglieder des Präsidiums werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren im jährlichen Wechsel gewählt.

 

Die Wahl kann bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung jederzeit widerrufen werden. Die Entscheidung darüber ist durch eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung zu treffen.

 

7.7    Die Wahlen haben geheim zu erfolgen, wenn 1/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder es wünscht.

 

  1. 8   Wiederwahlen sind zulässig.

 

7.9    Scheidet ein Präsidiumsmitglied aus oder legt es sein Amt nieder, so ist die Ersatzwahl in der nächsten Mitgliederversammlung vorzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Präsidium ein Mitglied kommissarisch mit der Wahrnehmung dieses Amtes beauftragen.

 

7.10. Präsidiumssitzungen sind von dem Präsidenten bzw. dem Vizepräsidenten Vereinsgeschäfte bei Bedarf einzuberufen.

 

Eine Präsidiumssitzung muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Mitglied des Präsidiums dies schriftlich unter Angabe wichtiger Gründe verlangt.

 

Der Leiter der Präsidiumssitzung ist der Präsident oder der Vizepräsident Vereinsgeschäfte.

 

7.11  Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn die mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Präsidiumsbeschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Präsidiumsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit unter den anwesenden Präsidiumsmitgliedern entscheidet die Stimme des Präsidenten, im Falle seiner Abwesenheit oder Hinderung die des Vizepräsidenten Vereinsgeschäfte. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

 

Präsidiumsmitglieder können an der Beratung und Beschlussfassung über eine Angelegenheit nicht teilnehmen, wenn die zu treffende Entscheidung ihm selbst einen unmittelbaren oder mittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

 

Beschlüsse des Präsidiums sind zu protokollieren und vom Leiter der Präsidiumssitzung sowie dem Vizepräsidenten Finanzen (zugleich Schriftführer) zu unterzeichnen.

 

7.12  Dem Präsidium obliegt die Leitung des Vereins. Es ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Das Präsidium ist berechtigt, bei Bedarf aufgabenbezogen für einzelne Projekte oder befristet besondere Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Geschäftsführung zu übertragen. Es kann ferner für bestimmte Aufgaben Ausschüsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen hierzu erlassen. Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Ferner ist das Präsidium berechtigt, Abteilungen zu gründen oder zu schließen. Das Präsidium kann an allen Sitzungen der Organe und Abteilungen teilnehmen.